1A Relations GmbH • Waiblinger Str. 22 • 71404 Korb (Stuttgart)
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Teilnahme

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Zur Teilnahme zugelassen wird, wer das Einreichungsformular fristgerecht und hinreichend ausgefüllt, die erforderlichen Unterlagen eingereicht, eine Kategorie gewählt und rechtzeitig bezahlt hat. Bei Teilnahme in mehreren Kategorien muss das Teilnahmeformular je Kategorie ausgewählt/eingereicht werden. Fragen beantworten wir gern unter award@1a-relations.com

Der Anmelde- und Einreichungsprozess in Kürze erklärt
Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Unternehmen, Organisationen und Institutionen, die Software herstellen oder als Dienstleister eines Softwareherstellers eine Software veredeln um damit dem User seine Arbeit für oder mit dem Kunden zu erleichtern.

Wer kann einreichen?

Einreichen können Einzelpersonen, Unternehmen, Organisationen und Institutionen, die Software herstellen oder als Dienstleister eines Softwareherstellers eine Software veredeln.

Was darf eingereicht werden?

Ausgezeichnet werden Software-Produkte mit außergewöhnlichen Applikationen, Modulen, Features, Hilfestellungen, prozessunterstützenden Programmbestandteilen bzw. Merkmalen  in den folgenden Kategorien.

Welche Kategorien gibt es?
  • Adress-/Datenqualität
  • Lead- und Kampagnen-Management sowie Kommunikation
  • Werkzeuge und Workflow-Management
  • Angebots- und Produktkonfiguration
  • Service Management
  • Social Media
  • Mobility
  • Sonstige Kategorien:
    • Sollten eine Kategorie oder Stichworte nicht aufgeführt sein, dann sprechen Sie uns an.

Die Jury behält sich vor a) Einreichungen einer anderen Kategorie zuzuordnen und b) ggf. weitere Sonderpreise zu vergeben.

Welche Teilnahmevoraussetzungen gibt es?

Prämiert werden ausschließlich Hersteller eines Softwareprodukts oder Dienstleister, wenn sie das Hersteller-Produkt entweder durch eigenständige Zusatzprogrammierung oder Integration veredelt oder ein eigenständiges Produkt geschaffen haben.

Es werden nur Produkte/Features gewertet, die im aktuell, verfügbaren Release erhältlich bzw. nutz-, kauf- oder buchbar sind.

Ablauf der Bewertung

Prüfung auf Vollständigkeit und Sondierung der eingereichten Unterlagen

Bestätigung der Einreichung und Rechnungsstellung

Bezahlung durch den Einreichenden und damit offizielle Teilnahme am Award

Bewertung und Entscheidung der Jury

Information und Einladung der Sieger

Award-Verleihung erfolgt im Rahmen der CEBIT am 21.03.2017

Einreichungsform bzw. -format:

Reichen Sie bitte entweder a) ein MP4-Video (max. 5 Min. bzw. 200 MB) oder b) eine PDF (max. 15 Charts/Seiten) mit der Darstellung des vorgegebenen Cases/Feature. Im PDF oder Video sollten Hinweise und Kommentare (gesprochen oder als Untertitel) die Darstellung so selbst erklärend darstellen, dass die Besonderheit der User- oder Customer Experience nachvollzogen werden kann.

Eingesandte Arbeiten werden nicht zurückgesendet.

Bitte benennen Sie mit Einreichung eine Person, die im Erfolgsfall an der Preis-Verleihung teilnimmt und den Preis entgegen nimmt.

Teilnahmebedingungen
  • Je Kategorie muss eine separate Einreichung erfolgen. Das bedeutet, ein Hersteller kann mit einer Einreichung in nur einer Kategorie teilnehmen. Er kann aber auch mehrere Einreichungen durchführen, die jeweils einer weiteren Kategorie zugeordnet werden.
  • Wird in mehreren Kategorien teilgenommen, fallen je Einreichung die vollen Teilnahmegebühren, abhängig vom jeweiligen Einreichungszeitpunkt (siehe Fristen), an.
  • Mit der Einreichung werden die vollen Teilnahmegebühren fällig. Nur vollständig beglichene Teilnahmegebühren führen zur endgültigen Teilnahme.
  • Einmal gezahlte Teilnahmegebühren werden nicht erstattet.
  • Nicht ordnungsgemäße Einreichungen werden mit einem Hinweis versehen und können angepasst/komplettiert bis zum Einsendeschluss nachgereicht werden.
  • Bei Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Bestätigung der Teilnahme per E-Mail.
  • Unzureichende oder verspätet, nachträglich (siehe Fristen) eingereichte Teilunterlagen werden nicht gewertet. Es erfolgt dazu eine gesonderte Info an die einreichende Firma.
  • Der Teilnehmer hat durch die Einreichung keinerlei Ansprüche auf die Zulassung bzw. einen Gewinn. Der Rechtsweg gegen Entscheidungen der Jury und/oder gegen die Nichtzulassung zur Teilnahme am Award ist ausgeschlossen.
  • Einreichungen, die im Laufe des Bewertungsprozesse z.B. nicht den o. a. Kriterien entsprechen oder sich als datenschutzrechtlich kritisch erweisen, können aus dem Bewertungsprozess durch eine einfache Mehrheitsentscheidung der Jury ausgeschlossen werden.
Schutzrechte Dritter

Die Teilnehmer sichern zu, keine z. B. gewerbliche Schutzrechte, Markenrechte oder sonstigen Rechte Dritter zu verletzen bzw. diese notwendigen Rechte oder die dazugehörige Nutzungserlaubnis zu besitzen. Der Einreichende stellt den Veranstalter von jeglichen Klagen der Rechteeigentümer frei. Der Einreicher garantiert die Korrektheit der Angaben. Diese werden für die Urkunden und die Veröffentlichungen im Rahmen des Wettbewerbes verwendet.

Unabhängigkeit

Die Teilnahme am Wettbewerb sowie die Chancen auf einen Award oder eine Platzierung sind in keiner Weise von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von entgeltlichen oder unentgeltlichen Leistungen des Veranstalters abhängig. Der Veranstalter bzw. die Jury ist ohne Angabe von Gründen berechtigt, Teilnehmer – etwa wegen eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen – von der Teilnahme auszuschließen.

Preisvergabe und Nutzung für werbliche Zwecke

Der CASSIOPEIA-Award ist nicht dotiert. Die Sieger bzw. Zweit- und Drittplatzierten erhalten einen Pokal bzw. eine Urkunde.

Der Veranstalter behält sich vor, Kategorien zusammenzufassen oder innerhalb einer Kategorie aus Gründen der Qualität keinen Preis zu vergeben.

Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Preis. Es werden im positiven Fall immer ein 1., 2.und 3. Preis vergeben

Fristen/Gebühren

Für die Teilnahme am Award werden Gebühren erhoben. Erst nach deren Zahlung wird die Einreichung an die Jury weitergeleitet. Folgende Gebühren werden in Rechnung gestellt:

  • Einreichung bis 16.01.2017: Early-Bird-Vorteil „2 für 1“: Zwei Einreichungen zum Preis für eine – 250 Euro plus Ust. beinhaltet bis zu zwei Einreichungen, jede weitere Einreichung kostet 250 Euro plus Ust.
  • Je Einreichung vom 17.01.2017 bis 10.02.2017 bis 17.02.2017: 250 Euro plus MwSt. je Einreichung

Nach dem Absenden der Online-Bewerbung/en erhalten die Teilnehmer per E-Mail eine Bestätigung über die Einreichung und die Rechnung (z.B. als PDF-Datei).

Einreichungen nach dem 11.02.2017 17.02.2017 werden nicht mehr berücksichtigt.

Veröffentlichung

Die Teilnehmer erklären sich mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb damit einverstanden, dass die eingereichten Arbeiten durch den Veranstalter sowie seinen Medienpartnern im Rahmen der Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung verwendet werden dürfen und räumen dem Veranstalter hierzu die erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die Teilnehmer übertragen dem Veranstalter sowie seinen Medienpartnern sämtliche nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für alle bekannten Verwertungsarten.

Dazu gehören insbesondere die Vervielfältigung, die Verbreitung, die Ausstellung, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und Tonträger, die Arbeitsergebnisse im Original oder in abgeänderter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, vorzuführen, über Fernleitungen oder drahtlos zu übertragen, das Recht zur Übertragung der genannten Nutzungsrechte an Dritte, das Recht, diese Rechte Dritten vorab einzuräumen.

Der Veranstalter sowie seinen Medienpartnern sind insbesondere zur Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung, Reproduktion, Abänderung, Adaption, Übersetzung, Schaffung abgeleiteter Werke, Verteilung, öffentlichen Aufführung, Eingliederung in andere Werke und Übersetzung der durch den Nutzer eingesandten Arbeiten/Projekte berechtigt, aber nicht verpflichtet. Von dem der Recht öffentlichen Wiedergabe ist vor allem das Recht umfasst, die vorbezeichneten Einreichungen öffentlich zugänglich zu machen, sodass diese der Öffentlichkeit, z. B. über das Internet, von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich und abrufbar sind.

Bei der Preisverleihung des CASSIOPEIA Awards werden die Gewinner gebeten, ihr Projekt kurz dem Publikum vorzustellen. Deshalb ist eine Benennung einer Person sowie einer Ersatzperson, für den Fall von kurzfristiger Abwesenheit, erforderlich.

In welcher Sprache kann eingereicht werden?

Eingereichte Sprache der Unterlagen ist Deutsch oder Englisch

Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten, die über das Bewerbungsformular erfasst werden, zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des CASSIOPEIA Awards erhoben, gespeichert und genutzt werden

Ausschlusskriterien

Von einer Bewerbung ausgeschlossen sind Projekte, die keinen Bezug zu den Themen der Kategorien aufweisen. Projekte die sich noch nicht in der praktischen Umsetzung befinden können nach Urteil der Jury ebenfalls ausgeschlossen werden.